Proven WinnersKontakt

Suchen...


Sortenschutzrechte

Der Abnehmer erklärt, alle Produkte, die dem Sortenschutz unterliegen, als vom Sortenschutzrecht geschützte Produkte anzuerkennen. Jede Art von Vermehrung oder Eigenproduktion mittels Stecklingen oder auch mittels anderer Vermehrungstechniken ohne vorherige schriftliche Erlaubnis des Verkäufers ist untersagt.
Jungpflanzen sowie Stecklinge und/oder deren Teile, welche möglicherweise dem Patent-  Lizenzrecht bzw. Sortenschutzrecht unterliegen, unterliegen fortlaufenden Änderungen und sind eigens auf den ständig aktualisierten Internetseiten des „Community Plant Variety Office“ www.cpvo.europa.eu und/oder „International Union for the Protection of New Varieties of Plants“ www.upov.int aufgelistet und deren Status gekennzeichnet.